RÜCKNAHMEGARANTIE

 

Handelsunternehmen

Lambert, sro A.Rudnaya 21, 010 01 Žilina, ID-Nummer: 36 392 570

(im Folgenden „Verkäufer“)

 

Dieses Beschwerdeverfahren wird gemäß Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Das Bürgerliche Gesetzbuch in der durch Gesetz Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Verbraucherschutzgesetz“ genannt) sowie andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik.

 

Dieses Reklamationsverfahren regelt die Art und Weise, wie Mängelhaftungsansprüche an vom Verkäufer aufgrund eines Verbrauchervertrags erworbenen Waren geltend gemacht werden können. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die bei Abschluss und Erfüllung eines Verbrauchervertrags nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Die gesetzliche Regelung der Mängelhaftung im Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.

 

Artikel 1

DAS RECHT DES KÄUFERS, EINE RECHTSANSPRUCH AUF FEHLERHAFTE WAREN ZU ERHALTEN

 

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware frei von Mängeln ist und die erforderliche Qualität aufweist.

Entspricht die verkaufte Sache bei der Annahme durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag oder liegt ein Mangel an der gekauften Ware vor, kann der Käufer während der Gewährleistungsfrist sein Recht gegenüber dem Verkäufer aus der Haftung für Mängel an der Ware geltend machen. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Sache bei der Übernahme durch den Käufer aufweist.

 

Eine Veränderung der Eigenschaften der Ware, die während der Garantiezeit durch Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende oder unsachgemäße Pflege o.ä. eingetreten ist, kann nicht als Mangel angesehen werden infolge sonstiger unsachgemäßer Eingriffe oder Schäden durch den Käufer oder Dritte.

 

Bei Artikeln, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, haftet er nicht für einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis ausgehandelt wurde.

 

Macht der Käufer ein Haftungsrecht wegen Mängeln der verkauften Sache geltend (nachfolgend „Reklamation“ genannt), ist der Filialleiter oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Werktagen, über die Berechtigung des Anspruchs zu entscheiden. In dieser Zeit ist die Zeit, die für die fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, nicht zugerechnet.

 

Eine ordnungsgemäße Beanstandung ist dann gegeben, wenn die reklamierte Ware vollständig ist und der Beanstandung nicht allgemeine Hygienegrundsätze entgegenstehen. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware gereinigt und hygienisch einwandfrei zur Verfügung zu stellen, andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.

 

Während der gesamten Betriebszeit muss ein zur Bearbeitung von Reklamationen berechtigter Mitarbeiter im Markt anwesend sein. Im Falle der Übermittlung einer Beschwerde an die Beschwerdeabteilung ist der zuständige Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Zustellung der Beschwerde, über die Gültigkeit der Beschwerde zu entscheiden. In einem solchen Fall wird der Kunde über die Entscheidung über die Berechtigung des Anspruchs telefonisch per SMS, jedoch in elektronischer Form, informiert.

 

Die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels muss abgeschlossen sein:

 

  • unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Antragstellung

 

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über den Zeitpunkt der Geltendmachung der Mängelhaftung sowie über die Durchführung und Dauer der Reparatur auszustellen. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Käufer die gleichen Rechte, als ob es sich um einen Mangel handelte, der gemäß Artikel 6 dieses Reklamationsverfahrens nicht beseitigt werden kann.

 

Artikel 2

ORT FÜR ANSPRÜCHE

 

Der Käufer sollte eine Beschwerde in dem Geschäft einreichen, in dem die Ware gekauft wurde. Der Käufer hat jedoch das Recht, Folgendes zu verlangen:

  1. in jedem anderen Geschäft des Verkäufers, in dem eine Reklamation entgegengenommen werden kann.
  2. am Ort oder Sitz des Verkäufers.

 

Der Käufer macht die Forderung persönlich geltend bzw per Mail.

 

Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass sein Bearbeitungsanspruch berechtigt ist, d. h. dass er neben der Mängelanzeige auch den Ort, den Preis der Ware und den Zeitpunkt des Kaufs der Ware dokumentiert, was er mit dem Verkaufsbeleg nachweist.

 

 

Artikel 3

ZEIT FÜR EINEN ANSPRUCH

 

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt der Annahme durch den Käufer dem Kaufvertrag entspricht, sowie für Mängel, die nach der Übernahme der Sache durch den Käufer während der Garantiezeit auftreten. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen (Gewährleistungsfrist) beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware im Laden bzw im Falle der Lieferung der Ware das Datum der Lieferung der Ware durch den Spediteur. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Garantiebescheinigung auszustellen, aus der der Umfang und die Bedingungen der Garantie hervorgehen. Sofern es die Beschaffenheit der Sache zulässt, genügt anstelle eines Garantiescheins auch nur ein Kaufbeleg der Sache. Der Anspruch des Käufers auf die Ware erlischt, wenn dieser nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt wird.

Der Käufer sollte die Reklamation unverzüglich nach Entdeckung des Mangels geltend machen, damit die Reklamation ordnungsgemäß beurteilt und bearbeitet werden kann. Sobald der Käufer einen Mangel an der erhaltenen Sache feststellt, ist er verpflichtet, die Sache aufzubewahren und bis zur Geltendmachung der Reklamation nicht zu verwenden, um erhebliche Schäden an der Sache, z.B. durch Beschädigung, zu verhindern. so dass aus einem behebbaren Mangel ein nicht behebbarer Mangel wird.

Die Garantiezeit kann nicht mit der normalen Lebensdauer verwechselt werden, d. h. mit der Zeitspanne, während der das Produkt bei sachgemäßer Verwendung und Pflege aufgrund seiner Eigenschaften, des gegebenen Verwendungszwecks und der unterschiedlichen Intensität der Nutzung haltbar ist.

Die Zeit von der Ausübung des Rechts aus der Mängelhaftung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer nach Abschluss der Reparatur zur Übernahme der Sache verpflichtet ist, wird nicht in die Gewährleistungsfrist einbezogen. Wird die Reklamation durch Umtausch der mangelhaften Ware gegen eine neue beglichen, läuft die Frist zur Geltendmachung der Reklamation ab dem Zeitpunkt der Übernahme der neuen Ware durch den Käufer erneut.

 

Ein Anspruch des Kunden auf eine automatische Rückerstattung der geltend gemachten Forderung besteht nicht!

 

 

Artikel 4

KONFLIKT MIT DEM KAUFVERTRAG

 

Indem der Verkäufer die Sache dem Käufer zur Gegenleistung überlässt, ist er dafür verantwortlich, dass die Sache zum Zeitpunkt der Leistung von normaler Qualität ist. Für den Fall, dass die Ware bei der Annahme durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag entspricht, hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Ware durch Reparatur oder Ersatz kostenlos und ohne unnötige Verzögerung in einen dem Kaufvertrag entsprechenden Zustand wiederherstellen zu lassen, sofern dies für den Verkäufer keine unverhältnismäßigen Kosten im Hinblick auf den Preis der Ware oder die Schwere des Mangels verursacht. Ist eine solche Vorgehensweise nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Käufer vor der Übernahme der Sache von der Kaufvertragswidrigkeit wusste oder die Kaufvertragswidrigkeit selbst verursacht hat.

 

Artikel 5

ENTFERNBARE MÄNGEL

 

Solche Mängel gelten als behebbare Mängel, wenn ihre Beseitigung das Aussehen, die Funktion und die Qualität der Produkte nicht beeinträchtigt und die Reparatur innerhalb der vereinbarten Frist ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Der Käufer hat das Recht, vom Verkäufer unentgeltlich und ohne unnötige Verzögerung die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Ware durch Nachbesserung in einen dem Kaufvertrag entsprechenden Zustand zu veranlassen, sofern dies für den Verkäufer im Hinblick auf den Preis der Ware oder die Schwere des Mangels keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht.

 

Anstelle der Beseitigung des Mangels kann der Verkäufer jederzeit die mangelhafte Ware durch eine einwandfreie Ware ersetzen, sofern dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet

 

Im Falle eines behebbaren Mangels hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn:

  • Der Anspruch wurde nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum seiner Geltendmachung beglichen und es gab keine andere Vereinbarung
  • Der Käufer kann die Ware nicht ordnungsgemäß nutzen, weil nach der Reparatur ein behebbarer Mangel erneut auftritt oder weil eine größere Anzahl behebbarer Mängel vorliegt.

 

Ein erneutes Auftreten eines Fehlers nach einer Reparatur liegt dann vor, wenn derselbe Fehler, der bereits während der Garantiezeit mindestens zweimal behoben wurde, erneut auftritt. Ein Produkt weist eine höhere Anzahl von Mängeln auf, wenn es zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation mindestens drei behebbare Mängel aufweist.

 

 

Artikel 6

UNGLAUBLICHE MÄNGEL

 

Als nicht behebbare Mängel gelten Mängel, die nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig beseitigt werden können und die eine ordnungsgemäße und vereinbarungsgemäße Verwendung des Produkts verhindern. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, Abhilfe auf einem der folgenden Wege zu verlangen:

  1. durch Umtausch der Ware gegen andere mangelfreie Ware,
  2. Rücktritt vom Kaufvertrag,
  3. Liegt an der Ware ein so irreparabler Mangel vor, dass er ihre Verwendung nicht verhindert, und verlangt der Käufer keinen Umtausch der Ware, hat er Anspruch auf einen angemessenen Rabatt auf den Warenpreis

 

 

Artikel 7

WAREN ZU NIEDRIGEREN PREISEN VERKAUFT

 

Produkte, die Mängel aufweisen (defekte Neuware oder Gebrauchtware), die eine bestimmungsgemäße Verwendung nicht verhindern, dürfen nur zu niedrigeren Preisen verkauft werden. Der Käufer muss darüber informiert werden, dass das Produkt einen Mangel aufweist und um welchen Mangel es sich handelt, sofern dieser nicht aus der Art des Verkaufs offensichtlich ist. Der Verkäufer haftet nicht für solche Mängel neuer oder gebrauchter Produkte, aufgrund derer ein niedrigerer Preis vereinbart wurde. Wenn ein zu einem niedrigeren Preis verkauftes Produkt einen versteckten Mangel aufweist, der die bestimmungsgemäße Verwendung verhindert, hat der Käufer das Recht, das Produkt gemäß den Artikeln 3, 4, 5 und 6 dieser Reklamationsordnung zu reklamieren. Wenn das zu einem niedrigeren Preis verkaufte Produkt einen anderen nicht behebbaren Mangel aufweist, der die Verwendung des Produkts für den angegebenen Zweck nicht verhindert, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Rabatt auf den Produktpreis.

Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt werden, sofern der Verkäufer dem Käufer zustimmt. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Dauer dieser Garantiezeit im Kaufbeleg des Artikels anzugeben.

 

Wenn der Preis der Ware aufgrund eines Verkaufs oder Weiterverkaufs nach der Saison gesunken ist und es sich um einen Verkauf neuer und einwandfreier Ware handelt, trägt der Verkäufer die volle Verantwortung für die Mängel der auf diese Weise verkauften Ware.

 

Artikel 8

BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

 

Über Streitigkeiten, die sich im Rahmen des Schadenmanagements ergeben, entscheidet das Gericht.

 

Artikel 9

ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

 

Gemäß Gesetz 391/2015 Slg. hat der Käufer als Verbraucher das Recht, einen Vorschlag zur Einleitung einer alternativen Streitbeilegung einzureichen. Der Ablauf eines solchen Verfahrens wird im Folgenden beschrieben:

Der Verbraucher hat das Recht, sich mit einer Bitte um Berichtigung an den Verkäufer zu wenden (per E-Mail an lambertshoe@gmail.com), wenn er mit der Art und Weise, wie seine Beschwerde vom Verkäufer bearbeitet wurde, nicht zufrieden ist oder wenn er der Meinung ist, dass der Verkäufer seine Rechte anderweitig verletzt hat. Wenn der Verkäufer auf diese Anfrage mit Ablehnung reagiert oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Absenden auf eine solche Anfrage reagiert, hat der Verbraucher das Recht, einen Vorschlag zur Einleitung einer alternativen Streitbeilegung einzureichen. Gemäß Gesetz 391/2015 Slg. sind die Stellen für die alternative Streitbeilegung (im Folgenden als ARS-Stelle bezeichnet) Behörden und autorisierte juristische Personen gemäß Abschnitt Abschnitt 3 des Gesetzes 391/2015 Slg. Gemäß § 12 des Gesetzes 391/2015 Slg. bleibt die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, hiervon unberührt.

Der Verbraucher ist auch berechtigt, einen Vorschlag über die alternative Streitbeilegungsplattform der RSO einzureichen, die online unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm verfügbar ist.

https://www.soi.sk/sk/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov.soi

Zur Nutzung dieser Methode der Streitbeilegung ist ausschließlich der Verbraucher berechtigt, worunter eine natürliche Person zu verstehen ist, die bei Abschluss und Erfüllung eines Verbrauchervertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit handelt. Die alternative Streitbeilegung gilt nur für Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer, die sich aus einem Verbrauchervertrag ergeben oder mit einem Verbrauchervertrag in Zusammenhang stehen. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ein Angebot abzugeben.

Die alternative Streitbeilegung gilt nicht für Streitigkeiten, bei denen der Streitwert 20 Euro nicht übersteigt. Der Gegenstand der alternativen Streitbeilegung kann vom Verbraucher die Zahlung einer Gebühr für die Einleitung einer alternativen Streitbeilegung verlangen, jedoch nicht mehr als 5 EUR, einschließlich Mehrwertsteuer.