BESCHWERDEVERFAHREN
Unternehmen
Lambert, sro A.Rudnaya 21, 010 01 Žilina, ID-Nummer: 36 392 570
(nachfolgend „Verkäufer“ genannt)
Dieses Beschwerdeverfahren wird gemäß Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geänderten Fassung (nachfolgend „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt), Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und Änderungsgesetz des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten in der geänderten Fassung (nachfolgend „Verbraucherschutzgesetz“ genannt) sowie anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik erlassen.
Dieses Beschwerdeverfahren regelt die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln an Waren, die im Rahmen eines Verbrauchervertrags vom Verkäufer erworben wurden. Verbraucher ist eine natürliche Person, die bei Abschluss und Erfüllung eines Verbrauchervertrags nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer einerseits und einer natürlichen Person, die bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages mit dem Verkäufer im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handelt, oder einer juristischen Person unterliegen den gesetzlichen Regelungen zur Haftung für Mängel gemäß Gesetz Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung.
Artikel 1
RECHT DES KÄUFERS AUF MÄNGELHAFTE WAREN
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware frei von Mängeln ist und die erforderliche Qualität aufweist.
Entspricht die gekaufte Ware bei Erhalt durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag oder weist sie einen Mangel auf, kann der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die gekaufte Ware bei Erhalt durch den Käufer aufweist.
Eine Veränderung der Eigenschaften der Ware, die während der Garantiezeit aufgrund von Verschleiß oder unsachgemäßer Verwendung, unzureichender oder unangemessener Pflege oder aufgrund eines unsachgemäßen Eingriffs oder einer Beschädigung durch den Käufer oder einen Dritten auftritt, kann nicht als Mangel angesehen werden.
Bei Artikeln, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, haftet das Unternehmen nicht für den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde.
Übt der Käufer sein Recht auf Mängelhaftung an der gekauften Sache aus (nachfolgend „Reklamation“ genannt), ist der Filialleiter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von drei Werktagen, über die Berechtigung der Reklamation zu entscheiden. Die Zeit für die fachliche Begutachtung des Mangels wird in dieser Frist nicht mitgerechnet.
Eine Reklamation gilt als ordnungsgemäß eingereicht, wenn die beanstandete Ware vollständig ist und die Reklamation nicht gegen allgemeine Hygienegrundsätze verstößt. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware gereinigt und hygienisch unbeschädigt vorzulegen; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.
Während der gesamten Öffnungszeiten muss ein für die Bearbeitung von Beschwerden zuständiger Mitarbeiter im Geschäft anwesend sein. Geht eine Beschwerde bei der Beschwerdeabteilung ein, ist der zuständige Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich über die Berechtigung der Beschwerde zu entscheiden, in komplexeren Fällen innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Beschwerde. In diesem Fall wird der Kunde telefonisch, per SMS oder elektronisch über die Entscheidung informiert.
Eine Reklamation, einschließlich der Mängelbeseitigung, muss bis zum [Datum einfügen] abgeschlossen sein.
- ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Datum der Antragstellung.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über die Geltendmachung des Mangelrechts sowie über die Durchführung und Dauer der Mängelbeseitigung auszustellen. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Käufer dieselben Rechte wie bei einem nicht behebbaren Mangel gemäß Artikel 6 dieser Reklamationsverfahren.
Artikel 2
ORT ZUR EINREICHUNG EINER BESCHWERDE
Der Käufer sollte eine Beschwerde in dem Geschäft einreichen, in dem die Ware gekauft wurde. Der Käufer hat jedoch das Recht, eine Beschwerde einzureichen:
- in jeder anderen Filiale des Verkäufers, in der die Reklamation angenommen werden kann.
- am Geschäftssitz oder eingetragenen Firmensitz des Verkäufers.
Der Käufer reicht eine Beschwerde persönlich oder per Post ein.
Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass sein Anspruch auf Behebung der Mängel gerechtfertigt ist, d.h. er muss zusätzlich zu den Mängeln auch den Ort, den Preis und den Zeitpunkt des Warenkaufs dokumentieren, was er mit einem Kaufbeleg belegen muss.
Artikel 3
Beschwerdebildungszeitraum
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware bei Übernahme durch den Käufer dem Kaufvertrag entspricht, sowie für Mängel, die nach Übernahme während der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Warenübernahme im Geschäft oder, im Falle einer Lieferung, mit dem Tag der Übergabe durch den Spediteur. Auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer diesem beim Kauf eine Gewährleistungsbescheinigung aus, die Umfang und Bedingungen der Gewährleistung ausweist. Sofern die Art der Ware dies zulässt, genügt anstelle einer Gewährleistungsbescheinigung ein Kaufnachweis. Das Recht des Käufers, eine Gewährleistung geltend zu machen, erlischt, wenn es nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt wird.
Der Käufer sollte nach Entdeckung des Mangels unverzüglich eine Reklamation einreichen, damit diese ordnungsgemäß geprüft und behoben werden kann. Sobald der Käufer einen Mangel an der erhaltenen Ware feststellt, ist er verpflichtet, die Ware bis zur Einreichung der Reklamation aufzubewahren und nicht zu benutzen, um größeren Schaden zu verhindern, z. B. dass ein behebbarer Mangel zu einem irreparablen Mangel wird.
Die Garantiezeit darf nicht mit der üblichen Nutzungsdauer verwechselt werden, d. h. mit dem Zeitraum, in dem die Ware bei sachgemäßer Verwendung und Pflege unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, des vorgesehenen Verwendungszwecks und der unterschiedlichen Nutzungsintensität halten kann.
Die Zeitspanne von der Geltendmachung des Gewährleistungsrechts bis zum Zeitpunkt der Abnahme der Ware nach erfolgter Reparatur durch den Käufer wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Wird die Reklamation durch Austausch der mangelhaften Ware gegen eine neue behoben, beginnt die Frist für die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts mit der Abnahme der neuen Ware durch den Käufer von neuem.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine automatische Rückerstattung für die geltend gemachte Reklamation!
Artikel 4
KONFLIKT MIT DEM KAUFVERTRAG
Mit der Übergabe der Sache an den Käufer ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäß ist. Entspricht die Ware bei Erhalt durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag, hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer unentgeltlich, unverzüglich und sachgemäße Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen, sofern dem Verkäufer dadurch keine unverhältnismäßigen Kosten im Verhältnis zum Warenpreis oder zur Schwere des Mangels entstehen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Käufer den Mangel vor Erhalt der Sache kannte oder ihn selbst verursacht hat.
Artikel 5
BEHEBBAREN MÄNGEL
Als behebbare Mängel gelten solche, die weder Aussehen, Funktion noch Qualität der Produkte beeinträchtigen und innerhalb der vereinbarten Frist fachgerecht behoben werden können. Der Käufer hat das Recht, vom Verkäufer die unentgeltliche, unverzügliche und fachgerechte Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands durch Reparatur zu verlangen, sofern dem Verkäufer dadurch keine unverhältnismäßigen Kosten im Verhältnis zum Warenpreis oder zur Schwere des Mangels entstehen.
Der Verkäufer kann die mangelhafte Ware jederzeit durch einwandfreie Ware ersetzen, anstatt den Mangel zu beheben, sofern dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
Im Falle eines behebbaren Mangels hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn:
- Die Beschwerde wurde nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreichung beigelegt, und es wurde keine andere Vereinbarung getroffen.
- Der Käufer kann die Ware nicht ordnungsgemäß nutzen, weil nach der Reparatur ein behebbarer Mangel erneut auftritt oder weil eine größere Anzahl behebbarer Mängel vorliegt.
Ein Mangel tritt nach der Reparatur erneut auf, wenn derselbe Mangel, der bereits mindestens zweimal innerhalb der Garantiezeit behoben wurde, erneut auftritt. Ein Produkt weist eine höhere Anzahl von Mängeln auf, wenn zum Zeitpunkt der Reklamation mindestens drei Mängel vorliegen, die gleichzeitig behoben werden können.
Artikel 6
UNBEHEBBAREN MÄNGEL
Als nicht behebbare Mängel gelten solche, die innerhalb der vereinbarten Frist nicht vollständig beseitigt werden können und die die ordnungsgemäße und vereinbarungsgemäße Verwendung des Produkts verhindern. In diesem Fall hat der Käufer Anspruch auf Abhilfe auf eine der folgenden Arten:
- durch Umtausch der Ware gegen andere einwandfreie Ware,
- durch Rücktritt vom Kaufvertrag,
- Weist die Ware einen nicht zu behebenden Mangel auf, der ihre Verwendung nicht verhindert, und verlangt der Käufer keinen Umtausch der Ware, so hat er Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
Artikel 7
WAREN ZU NIEDRIGEREN PREISEN VERKAUFT
Produkte mit Mängeln (neue oder gebrauchte Produkte), die ihre bestimmungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigen, dürfen nur zu reduzierten Preisen verkauft werden. Der Käufer ist über den Mangel und dessen Art zu informieren, sofern dies nicht aus der Art des Verkaufs ersichtlich ist. Der Verkäufer haftet nicht für solche Mängel an neuen oder gebrauchten Produkten, für die ein reduzierter Preis vereinbart wurde. Weist ein zu reduziertem Preis verkauftes Produkt einen versteckten Mangel auf, der seine bestimmungsgemäße Verwendung aus funktionaler Sicht verhindert, hat der Käufer das Recht, das Produkt gemäß den Artikeln 3, 4, 5 und 6 dieser Reklamationsverfahren zu rügen. Tritt an einem zu reduziertem Preis verkauften Produkt ein weiterer, nicht behebbarer Mangel auf, der die bestimmungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigt, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
Bei gebrauchten Artikeln kann die Garantiezeit auf 12 Monate verkürzt werden, sofern Verkäufer und Käufer dem zustimmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Dauer dieser Garantiezeit im Kaufbeleg anzugeben.
Wurde der Preis der Ware aufgrund eines Ausverkaufs oder Nachsaisonverkaufs reduziert und handelt es sich bei dem Ausverkauf um den Verkauf neuer und einwandfreier Ware, so haftet der Verkäufer vollumfänglich für Mängel an der auf diese Weise verkauften Ware.
Artikel 8
Streitbeilegung
Streitigkeiten, die im Rahmen des Beschwerdemanagements entstehen, werden vom Gericht entschieden.
Artikel 9
Alternative Streitbeilegung
Gemäß Gesetz 391/2015 Slg. hat der Käufer als Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens zu stellen. Das Verfahren für ein solches Verfahren wird im Folgenden beschrieben:
Der Verbraucher hat das Recht, sich mit einer Beschwerde an den Verkäufer (per E-Mail an lambertshoe@gmail.com) zu wenden und eine Abhilfe zu fordern, wenn er mit der Bearbeitung seiner Beschwerde durch den Verkäufer unzufrieden ist oder wenn er der Ansicht ist, dass der Verkäufer seine Rechte anderweitig verletzt hat. Lehnt der Verkäufer diese Anfrage ab oder reagiert er nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Eingang, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens zu stellen. Gemäß Gesetz 391/2015 Slg. sind die Stellen der alternativen Streitbeilegung (im Folgenden: ADR-Stelle) Behörden und autorisierte juristische Personen gemäß § 3 des Gesetzes 391/2015 Slg. Die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen, bleibt hiervon unberührt.
Der Verbraucher hat außerdem das Recht, einen Vorschlag über die alternative Streitbeilegungsplattform RSO einzureichen, die online unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm abrufbar ist.
https://www.soi.sk/sk/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov.soi
Dieses Streitbeilegungsverfahren steht ausschließlich Verbrauchern zur Verfügung. Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, die beim Abschluss und der Erfüllung eines Verbrauchervertrags nicht im Rahmen ihrer gewerblichen, beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Die alternative Streitbeilegung betrifft ausschließlich Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer, die aus einem Verbrauchervertrag entstehen oder damit in Zusammenhang stehen. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Alternative Streitbeilegungsverfahren sind nicht anwendbar, wenn der Streitwert 20 EUR nicht übersteigt. Die Stelle für alternative Streitbeilegung kann vom Verbraucher eine Gebühr für die Einleitung des alternativen Streitbeilegungsverfahrens verlangen, die jedoch 5 EUR inklusive Mehrwertsteuer nicht übersteigen darf.
